17. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Schöffau"; Beschlussfassung Billigungs- und Auslegungsbeschluss - Verfahren gem. § 13 a BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 18.12.2019
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | Sitzung des Gemeinderates | 18.12.2019 | ö | 4 |
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt vom vorliegenden Entwurf zur 17. Änderung des Teilbebauungsplans Nr. 1 „Schöffau“ des Planungsbüros Wüstinger Rickert Architekten und Stadtplaner PartGmbB mit Datum vom 05.10.2019 Kenntnis und billigt diesen.
Die Verwaltung wird beauftragt die Änderungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich Auszulegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 10.02.2020 14:36 Uhr