Beschlussfassung über die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für die Fl.Nr. 56/11 (Verfahren nach § 13 a BauGB) - Wohnbauprojekt Sonnenweg
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 03.07.2019
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für die Fl.Nrn. 56/11 (Teilfläche) und 56/14 der Gemarkung Kiefersfelden (Fläche: ca. 0,35 ha). Das Gebiet ist im Lageplan, der als Anlage Nr. 1 dieser Niederschrift beiliegt, mit roter Farbe gekennzeichnet. Ziel der Bauleitplanung ist die Verwirklichung eines Wohnbauprojektes mit 21 Wohneinheiten, davon 11 Sozialwohnungen, das zur Deckung des Wohnungsbedarfes in Kiefersfelden, insbesondere im unteren Mietpreisbereich, dringend erforderlich ist und damit im öffentlichen Interesse liegt. Das Bauleitverfahren soll im beschleunigten Verfahren gemäß §13 b i.V.m. § 13 a BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen) durchgeführt werden. Im Verfahren soll von der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 b i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen werden. Anstatt der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 b i.V.m. § 13a Abs. 3 Nr. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet.
Der Aufstellungsbeschluss ist mit Bekanntgabe der Ziele der Bauleitplanung ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist ortsüblich bekannt zu machen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 aufgestellt wird und wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer Frist von vier Wochen zur Planung äußern kann.
Mit der Planerstellung einschließlich Begründung wurde der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München, München, beauftragt.
Dem weiteren Verfahren ist die Variante A (Anlage Nr. 2 zu diesem Beschluss) zu Grunde zu legen.
Anlage 1 
Anlage 2
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 12.08.2019 16:14 Uhr