Beschlussfassung über die Aufstellung eines Bebauungsplans für die Fl.Nr. 317/10 (Verfahren nach § 13 a BauGB) - Neubau Feuerwehrhaus Kiefersfelden


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 03.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 03.07.2019 ö 4

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplans für die Fl.Nr. 317/10 der Gemarkung Kiefersfelden (Fläche: ca. 0,21 ha). Das Gebiet ist im Lageplan, der als Anlage Nr. 3 dieser Niederschrift beiliegt, mit roter Farbe gekennzeichnet. Ziel der Bauleitplanung ist die Errichtung eines neuen Feuerwehrhauses für die Freiwillige Feuerwehr Kiefersfelden um deren Einsatzfähigkeit für die Zukunft sicherzustellen. Das Bauleitverfahren soll im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) durchgeführt werden. Im Verfahren soll von der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen werden. Anstatt der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet.
Der Aufstellungsbeschluss ist mit Bekanntgabe der Ziele der Bauleitplanung ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist ortsüblich bekannt zu machen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird und wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer Frist von vier Wochen zur Planung äußern kann.
Mit der Planerstellung einschl. Begründung wurde der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München, beauftragt.

Anlage 3

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.08.2019 16:14 Uhr