18. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 "Schöffau" - Aufstellungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 27.04.2022
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, den rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Schöffau“ im Bereich des Grundstücks mit der Flurnummer 1302 (Schöffauer Str. 59) auf Grundlage beiliegender Planzeichnung in folgenden Punkten zu ändern:
- Ausweisung eines zusätzlichen Baufensters
Die Entwurfsplanung vom 5.4.2022 des Planers Rainer Küblbeck (Pumpfer GmbH & co. KG), Aschau, ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Begründung:
Die Änderung des Bebauungsplans ermöglicht es dem Antragsteller, aufgrund der angespannten Wohnraumsituation und der zur Verfügung stehenden Grundstücksfläche, im Rahmen der Innenverdichtung ein Eigenheim für eine Familie zu schaffen.
Da die Änderungen die Grundzüge der Planung berühren, wird die Verwaltung beauftragt, ein Änderungsverfahren nach § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) durchzuführen.
Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Das Angebot des Planungsverbands München über die rechtliche Betreuung und Erarbeitung der Bebauungsplanänderung vom 21.4.2022 wird angenommen und der Auftrag erteilt. Das Angebot liegt als Anlage Nr. 3 dieser Niederschrift bei.
Die Kosten der Planungsleistungen hat der Antragsteller vollumfänglich zu tragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 17.01.2023 09:11 Uhr