Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 16.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.11.2022 ö beschließend 4.2

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt gemäß § 142 Abs. 1 und 3 BauGB die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Ortsmitte“ einschließlich des Sanierungskonzepts als Satzung (Sanierungssatzung), wie sie als Anlage Nr. 1 dieser Niederschrift beiliegt.

Die Durchführung der Sanierung im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet „Ortsmitte“ wird gemäß § 142 Abs. 3 BauGB auf 15 Jahre zeitlich befristet.

Dieser Beschluss ist gemäß § 143 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Mit der Bekanntmachung wird die Sanierungssatzung rechtsverbindlich und tritt in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.01.2023 14:30 Uhr