6. Änderung des Bebauungsplans "Schöffau-West" im vereinfachten Verfahren - Aufstellungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Technischen Ausschusses, 06.04.2022
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Technische Ausschuss beschließt, den rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Schöffau – West“ im Bereich des Grundstücks mit der Flurnummer 1301/13 in folgenden Punkten zu ändern:
- Erweiterung der überbaubaren Grundstücksflächen (Erweiterung des Baufensters)
- Festsetzung von einem Vollgeschoss (I) für den Anbau
Der Entwurfsplan vom 10.03.2022 des Planers Florian Aicher (Plan A Ingenieurbüro), Oberaudorf, ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Begründung:
Die Änderung des Bebauungsplans durch die Ausweitung der überbaubaren Flächen ermöglicht es den Grundstückseigentümern die vorhandene Baulücke mittels eines Anbaus und der Ausweisung von Stellplätzen zu nutzen, um eine Physio-/Ostheopathiepraxis einrichten zu können.
Da diese Änderung die Grundzüge der Planung nicht berührt, wird die Verwaltung beauftragt, ein vereinfachtes Änderungsverfahren gem. § 13 BauGB durchzuführen. Die betroffenen Bürger, sowie die berührten Träger öffentlicher Belange sind zu den Änderungen zu hören. Dieser Beschluss ist gem. ortsüblich bekannt zu machen.
Die Kosten der Planungsleistungen hat der Antragsteller vollumfänglich zu tragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 17.01.2023 14:45 Uhr