Bauantrag von Herrn und Frau Wilhelm und Susanne Mayerl zum Anbau an das Gebäude Sportplatzstraße 16
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Technischen Ausschusses, 07.12.2016
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Das Baugrundstück Fl.Nr. 249 liegt im bauplanungsrechtlichen Innenbereich (§ 34 BauGB) und ist im in Neuaufstellung, bisher Mischgebiet, befindlichen Flächennutzungsplanentwurf der Gemeinde als allgemeines Wohngebiet, dargestellt.
Die Erschließung ist gesichert.
Die Zufahrt erfolgt über die Sportplatzstraße (Gemeindestraße).
Die Wasser- und Stromversorgung ist durch die Gemeindewerke Kiefersfelden gesichert.
Das Schmutzabwasser ist durch Anschluss an den gemeindlichen Ortskanal zu entsorgen.
Das anfallende Oberflächenwasser (z. B. Dachwasser) ist auf dem Baugrundstück zur Versickerung zu bringen.
Das Bauvorhaben wird durch eine Wasserversorgungsleitung der Gemeindewerke Kiefersfelden gekreuzt. Die Leitungsverlegung hat auf Kosten der Bauherren im Einvernehmen mit den Gemeindewerken zu erfolgen. Die Überbauung der Leitung is unzulässig.
Außerdem wird das Bauvorhaben von der Erdgasleitung der Gemeindewerke Kiefersfelden berührt. Auch diese ist auf Kosten der Bauherren im Einvernehmen mit den Gemeindewerken so zu verlegen, dass künftige Maßnahmen an der Gasleitung ohne Behinderung möglich sind.
Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 21.04.2017 08:08 Uhr