Bauantrag von Frau Silvia Förg zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Grundstück Fl.Nr. 353/2 am Gartenweg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 07.12.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 07.12.2016 ö 13

Beschluss

Das Baugrundstück ist im in Aufstellung befindlichen Entwurf des Flächennutzungsplans wie bisher als Mischgebiet dargestellt und liegt im Innenbereich. Das Bauvorhaben ist nach § 34 BauGB zu beurteilen. Es fügt sich in die Umgebung ein.

Ein gültiger Bauvorbescheid liegt vor.

Die Erschließung ist gesichert.

Die Zufahrt erfolgt über den Gartenweg (Gemeindestraße). Das Gebäude ist an den gemeindlichen Schmutzwasserkanal und die öffentliche Wasserversorgung der Gemeindewerke Kiefersfelden anzuschließen.

Das anfallende Oberflächenwasser (z. B. Dachwasser) ist auf dem Baugrundstück zu versickern.

Für das Bauvorhaben (Einfamilienhaus) sind zwei Kfz-Stellplätze auf dem Baugrundstück notwendig.

Kosten für die eventuelle notwendige Umlegung von öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen sind vom Bauherrn zu tragen.

Für Schäden, die durch die Baumaßnahme an Gemeindestraßen und Gemeindewegen sowie gemeindlichen Leitungen und Einrichtungen entstehen, haftet der Bauherr.

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.

Hinweis:
Vor Beginn der Grabungsarbeiten hat sich der Bauherr bzw. die ausführende Firma über die Lage der bestehenden Ver- und Entsorgungsleitungen bei den Gemeindewerken Kiefersfelden zu erkundigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

Datenstand vom 21.04.2017 08:08 Uhr