Vorberatung über Erlass der 2. Satzung zur Änderung der Zweitwohnungssteuersatzung der Gemeinde Kiefersfelden


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses, 14.10.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanz- und Verwaltungsausschuss Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses 14.10.2019 ö vorberatend 5

Beschluss

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss nimmt vom Entwurf der 2. Satzung zur Änderung der Zweitwohnungssteuersatzung der Gemeinde Kiefersfelden Kenntnis.

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die 2. Änderungssatzung, wie sie als Anlage Nr. 3 dieser Niederschrift beiliegt, zu beschließen.

Darüber hinaus wird die Verwaltung angewiesen, künftig zur Berechnung der Zweitwohnungssteuer bzw. zur Berechnung der Nettokaltmiete einen Quadratmeterpreis von 7,00 € anzusetzen (bisher 5,00 €).

Dieser Wert gilt als Grundlage für Schätzungen, 
  • wenn der Steuerpflichtige Eigentümer der Zweitwohnung ist oder
  • wenn der Steuerpflichtige trotz mehrfacher Aufforderung die Steuererklärung nicht abgibt oder keine Angaben zur Höhe der Miete macht.

Von diesem Wert kann jeweils nach oben + 10 % oder + 20 % sowie nach unten ./. 10 % oder ./. 20 % abgewichen werden, wenn auf Grund der Angaben eines Steuerpflichtigen in der Steuererklärung davon ausgegangen werden kann, dass die Wohnung über oder sogar erheblich über dem Durchschnitt bzw. unter oder sogar erheblich unter dem Durchschnitt der Mehrzahl der Wohnung liegt.

Der Wert von 7,00 € pro Quadratmeter ergibt sich aus Rückfragen bei ortsansässigen Immobilienbüros sowie der Haus- und Grundbesitzervereinigung. Zudem wurde der durchschnittliche Mietwert der vorhandenen angemieteten Zweitwohnungen hinzugezogen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.08.2022 08:49 Uhr