Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Teilbebauungsplanes "Schöffau-West" (allgemeines Wohngebiet).
Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes.
• Das geplante Nebengebäude liegt außerhalb der Baugrenzen!
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich der Satzung über die Sicherung der Zweckbestimmung für den Fremdenverkehr.
Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert.
Das anfallende Oberflächenwasser (z. B. Dachwasser) ist auf dem Baugrundstück zur Versickerung zu bringen.
Die Anzahl der erforderlichen Stellplätze richtet sich in Abhängigkeit von der Nutzung nach der Anlage 1 zu § 5 der gemeindlichen Satzung über örtliche Bauvorschriften.
Die entstehenden Kosten für eine eventuell notwendige Umlegung von öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen sind vom Bauherrn zu tragen. Für Schäden, die durch die Baumaßnahme an Gemeindestraßen und -wegen sowie gemeindlichen Leitungen und Einrichtungen entstehen, haftet der Bauherr.
Hinweis: Vor Beginn der Grabungsarbeiten hat sich der Bauherr bzw. die ausführende Firma über die Lage der bestehenden Ver- und Entsorgungsleitungen bei den Gemeindewerken Kiefersfelden zu erkundigen!
Für den technischen Ausschuss wäre eine Bebauung des nördlich Restgrundstückes denkbar.
Ob die geplante Grundstücksbebauung mit einer „Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes“ möglich wäre, ober ob der Bebauungsplan geändert werden müsste, soll der Planer mit dem Landratsamt Rosenheim -Bauleitplanung-, klären.
Anschließend sind die weiteren Schritte, mit detaillierten Plänen, einzuleiten.