Beschlussfassung über Antrag der Fa. Inn Immobilien GmbH auf 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kaiserreich-südlicher Teil"
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 19.02.2020
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt vom Antrag der Fa. INN Immobilien GmbH, Kufsteiner Str. 40, Kiefersfelden auf 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Kaiserreich-südlicher Teil“ Kenntnis und erteilt hierzu seine Zustimmung.
Folgende wesentliche Änderungen sind geplant:
- GE 1; der ursprünglich geplante freistehende Baukörper im nördlichen Plangebiet (Classic-Car) wird mit dem Vorhaben „Genusszentrum“ verbunden und in diesen integriert. Die Wandhöhe dieses Gebäudes wird auf 20 m erhöht (bisher 15m / 19m). Für eine Teilfläche des Daches ist anstatt der bisher vorgesehenen Dachbegrünung eine Photovoltaikanlage vorgesehen.
- GE 5; Auf Grund geänderter Anforderungen durch den Tankstellenbetreiber wird die Fläche des GE 5 reduziert. Zusätzlich festgesetzt werden eine Fertigteilgarage als Lagerraum sowie eine Fläche für eine Staubsaugeranlage. Weiter werden zusätzliche Flächen für Bodentanks und Stellplätze dargestellt.
- Elektromobilität: Ergänzt wurde bei den schriftlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes, dass auf den geplanten Parkplätzen Ladesäulen für die Elektromobilität zulässig sind.
- Werbeanlagen; Im GE 5 (Tankstelle) soll künftig eine Werbestele (Preistafel) mit einer maximalen Breite von 2,9 m und maximalen Höhe von 7 m (bisher 2,5 m bzw. 8 m) zugelassen werden. Weiter werden je Bauparzelle max. 3 Fahnenmast mit einer Höhe bis zu 8 Meter (für GE 1 - 6 Fahnenmasten) zugelassen. Der für das Hotel vorgesehene Werbewürfel entfällt.
- Dachbegrünung; der Bereich unter den Photovoltaikanlagen wird von der gem. § 7 Abs. 7 der Satzung vorgesehenen zwingenden Begrünung ausgenommen.
Der Gemeinderat stimmt dem Planentwurf für die 1. Änderung von Reg.-Baumeister, Architekt Klaus Immich, Gmund, vom 12.02.2020 zu. Dem Entwurf für die Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplan des Büro ATP, Innsbruck, vom 06.02.2020 wird ebenfalls zugestimmt. Der Entwurf der 1. Bebauungsplanänderung sowie der Entwurf über den geänderten Vorhaben- und Erschließungsplan liegen als Anlage Nr. 2 dieser Niederschrift bei.
Der Gemeinderat beschließt weiter, auf Grundlage dieser Planungsunterlagen die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 1, 4 und 4 a Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt nach ortsüblicher Bekanntmachung durch Auslegung der geänderten Planunterlagen mit Begründung sowie des geänderten Vorhaben- und Erschließungsplanes im Rathaus und Veröffentlichung im Internet unter www.kiefersfelden.de/rathaus Rubrik „Bürgerservice - Bauleitplanung“. Dabei besteht Gelegenheit zu Äußerung und Erörterung.
Dieser Gemeinderatsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.01.2021 16:16 Uhr