Antrag auf Teilungsgenehmigung, 1.) Mehrfamilienhaus mit 5 WE, Carport und Stellplätzen, Gamsbockweg 13, 2.) Wiederaufbau des Obergeschosses mit 2 WE, Gamsbockweg 15, Fl.Nr. 899/4


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 01.04.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 01.04.2020 ö vorberatend 8

Beschluss

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich der Satzung über die Sicherung der Zweckbestimmung für den Fremdenverkehr.

Der Grundstückseigentümer beantragt die Aufteilung der Häuser in Wohnungseigentum. Im Hauptgebäude werden fünf Wohneinheiten, im Nebengebäude zwei Wohneinheiten errichtet.

Das Baugrundstück ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde als Wohnbaufläche ausgewiesen und liegt im Innenbereich. Das Bauvorhaben war nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen.

Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert.


Dem Antrag auf Teilungsgenehmigung zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 5 Wohneinheiten 
und 
Abbruch und Wiederaufbau des Obergeschosses beim Nebengebäude mit 2 Wohneinheiten wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.08.2022 09:06 Uhr