Antrag auf Teilungsgenehmigung, 1.) Mehrfamilienhaus mit 5 WE, Carport und Stellplätzen, Gamsbockweg 13, 2.) Wiederaufbau des Obergeschosses mit 2 WE, Gamsbockweg 15, Fl.Nr. 899/4


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Corona-Ausschusses, 22.04.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Corona-Ausschusses 22.04.2020 ö vorberatend 10

Beschluss

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich der Satzung über die Sicherung der Zweckbestimmung für den Fremdenverkehr.

Der Grundstückseigentümer beantragt die Aufteilung der Häuser in Wohnungseigentum. Im Hauptgebäude werden fünf Wohneinheiten, im Nebengebäude zwei Wohneinheiten errichtet.

Das Baugrundstück ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde als Wohnbaufläche ausgewiesen und liegt im Innenbereich. Das Bauvorhaben war nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen.

Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert.


Dem Antrag auf Teilungsgenehmigung zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 5 Wohneinheiten
und
Abbruch und Wiederaufbau des Obergeschosses beim Nebengebäude mit 2 Wohneinheiten wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.01.2021 13:06 Uhr