Abwägung und Entscheidung über im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen/Anregungen/Bedenken


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Corona-Ausschusses, 22.04.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Corona-Ausschusses 22.04.2020 ö 16.1

Beschluss

I. Stellungnahme ohne Einwände
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Rosenheim, Stellungnahme vom 13.02.2020
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Rosenheim, Stellungnahme vom 25.02.2020
Bayerischer Bauernverband, Stellungnahme vom 23.01.2020
Bayernets GmbH, Stellungnahme vom 15.01.2020
Bayernwerk Netz GmbH, Stellungnahme vom 16.01.2020
Bundeswehr, Stellungnahme vom 14.01.2020
Telekom, Stellungnahme vom 18.02.2020
Eisenbahn-Bundesamt, Stellungnahme vom 11.02.2020
Erzbischöfliches Ordinariat München, Stellungnahme vom 14.02.2020
Energienetze Bayern GmbH & Co.KG, Stellungnahme vom 25.02.2020
Gemeinde Oberaudorf, Stellungnahme vom 20.02.2020
IHK München und Oberbayern, Stellungnahme vom 23.01.2020
Landratsamt Rosenheim, Untere Denkmalschutzbehörde, Stellungnahme vom 20.02.2020
Landratsamt Rosenheim, Untere Naturschutzbehörde, Stellungnahme vom 20.02.2020
Vodafone GmbH, Stellungnahme vom 19.02.2020


II. Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen:

1. Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Stellungnahme vom 24.01.2020

Beschlussvorschlag:
 

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Hinweise auf die Meldepflicht von Bodendenkmälern wird als Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen.

Beschlussfassung:        8 : 0         Stimmen


2. Bayerisches Landesamt für Umwelt, Stellungnahme vom 27.01.2020

Beschlussvorschlag:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Soweit auf die Belange des Naturschutzes, der Landschaftspflege und des technischen Umweltschutzes verwiesen wird, kann Bezug genommen werden auf die Abwägung der Einwendungen des Landratsamtes Rosenheim, Untere Naturschutzbehörde und Untere Immissionsschutzbehörde.

Weitere inhaltliche Anmerkungen werden von der Fachbehörde nicht vorgetragen.

Beschlussfassung:        8 : 0         Stimmen


3. Landratsamt Rosenheim, Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Stellungnahme vom 14.02.2020

Beschlussvorschlag:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Der vorbeugende und abwehrende Brandschutz wird konkret im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens geprüft und sichergestellt. Das Baugebiet ist ausreichend mit einer Versorgung des Löschwasserbedarfs gesichert.

Die Hinweise der Brandschutzdienststelle zum vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz werden zur Kenntnis genommen.

Beschlussfassung:        8 : 0         Stimmen



4. Staatliches Bauamt Rosenheim, Hochbau Straßenbau, Stellungnahme vom 26.02.2020

Beschlussvorschlag:

Die Hinweise des Staatlichen Bauamts werden zur Kenntnis genommen. Der Gemeinde ist bewusst, dass sich der Bebauungsplanbereich im Einwirkungsbereich von Emissionen aus öffentlichen Straßen befinden. Diese wurden im Rahmen der Lärmbegutachtung berücksichtigt und sind Grundlage des Bebauungsplanverfahrens.

Beschlussfassung:        8 : 0          Stimmen



5. Autobahndirektion Südbayern, Stellungnahme vom 27.02.2020

Beschlussvorschlag: 

Der Hinweis auf die Anbauverbotszonen nach dem Bundesfernstraßengesetz werden zur Kenntnis genommen. Der geplante Neubau für das Restaurant/Café/Bistro liegt außerhalb der im Bebauungsplanentwurf dargestellten 30 m - Linie (Abstand vom äußeren Fahrbahnrand der Zufahrt) und außerhalb der 40 m - Linie (Abstand vom äußeren Rand der Hauptfahrbahn). Damit sind die entsprechenden Anbauverbotszonen im Rahmen der Planung beachtet.

Die Hinweise zu den Werbeanlagen werde zur Kenntnis genommen. Dem Vorhabenträger wurden die Einwendungen übermittelt, um sie bei der Erstellung des Werbeanlagenkonzepts zu berücksichtigen. Aus Sicht der Gemeinde ist dabei klarzustellen, dass es sich vorliegend nicht um mehrere Gewerbebetriebe innerhalb eines Gewerbegebiets handelt, sondern um ein einheitliches Vorhaben. Vor diesem Hintergrund ist ausgeschlossen, dass am geplanten Werbepylon mehrere unterschiedliche Firmenlogos angebracht werden.

Grundsätzlich hält die Gemeinde an den im Bebauungsplan vorgeschlagenen Festsetzungen zu Werbeanlagen fest. Die Autobahndirektion selbst weist auf die notwendige Zustimmung zu Werbeanlagen im Einzelfall, mithin im Baugenehmigungsverfahren hin. Eine konkrete Zustimmung ist daher im Baugenehmigungsverfahren einzuholen, in dem dann auch die Größe, Gestaltung und damit auch die Fernwirkung konkretisiert werden kann.

Beschlussfassung:        8 : 0         Stimmen


6. Bayerischer Bauernverband, Stellungnahme vom 19.02.2020

Beschlussvorschlag:
 

Die Stellungnahme des Bayerischen Bauernverbands wird zur Kenntnis genommen. Der Vorhabenträger hat sich bemüht, im unmittelbaren Umkreis des Vorhabens Ausgleichsflächen zu erwerben oder sonst rechtlich zu sichern. Dies ist nicht gelungen. Der Gemeinde ist bewusst, dass die Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Flächen für Ausgleichsmaßnahmen, die mithin einer landwirtschaftlichen Nutzung entzogen werden, auch gemäß § 1a BauGB möglichst zu vermeiden ist. Die Gemeinde nimmt zur Kenntnis, dass es aus Sicht des Bayerischen Bauernverbandes um eine hochwertige Agrarfläche handelt. Gleichwohl hält die Gemeinde an dieser Ausgleichsfläche fest, die aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde als geeignet angesehen wird. Das laufende Flurbereinigungsverfahren, das für das Gebiet, in dem die Ausgleichsfläche liegen soll, durchgeführt wird, steht der Inanspruchnahme nicht entgegen. Aus Sicht der Gemeinde lässt sich auch mit der Ausgleichsfläche dieses Flurbereinigungsverfahren durchführen, zumal es ökologisch sicher sinnvoll ist, hochwertige ökologische Strukturen ergänzend zu einer intensiven landwirtschaftlichen Nutzung unterzubringen. Zwischenzeitlich liegt eine Genehmigung des Flächenverkaufs vor, sodass insoweit auch eine rechtliche Sicherung der Ausgleichsfläche gewährleistet ist.

Beschlussfassung:        8 : 0         Stimmen



7. Landratsamt Rosenheim, Bauleitplanung, Stellungnahme vom 18.02.2020

Beschlussvorschlag:
 

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Bedenken des Landratsamts bezüglich der Lärmkontigentierung sind nicht berechtigt. Zwar wird zutreffend auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Lärmkontigentierung verwiesen. Das Bundesverwaltungsgericht führt in seiner Rechtsprechung aber ausdrücklich aus, dass eine vorhabenbezogene Lärmkontigentierung ohne weiteres zulässig ist. Sie wird vom Bundesverwaltungsgericht sogar empfohlen. Vorliegend handelt es sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan, sodass die insoweit vom Landratsamt vorgetragenen Bedenken nicht berechtigt sind.

Die Gemeinde hält an der Lärmkontigentierung fest. Änderungen an der Planung sind nicht veranlasst.

Beschlussfassung:        8 : 0         Stimmen


8. Handwerkskammer für München und Oberbayern, Stellungnahme vom 26.02.2020

Beschlussvorschlag:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen, insbesondere auch der Verweis auf die Stellungnahmen zum benachbarten Bebauungsplangebiet „Kaiserreich – südlicher Teil“. Der vorliegende vorhabenbezogene Bebauungsplan wird über den vom Ministerium erteilten Zielabweichungsbescheid hinaus keine zusätzlichen Verkaufsflächen vorsehen. Den Vorhaben des Anbindegebots wird auf Grundlage des Zielabweichungsbescheides Rechnung getragen. Die Bedenken sind aus Sicht der Gemeinde unberechtigt. Änderungen an der Planung sind nicht veranlasst.


9. Wasserwirtschaftsamt Rosenheim, Stellungnahme vom 20.01.2020

Beschlussvorschlag:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Dies bezieht sich insbesondere auf die Hinweise zu den Überflutungsgefahren, zur Grundwassersituation, zur nachteiligen Veränderung des Oberflächenabflusses und den Umgang mit Niederschlagswasser. Die Stellungnahme wurde dem Vorhabenträger übermittelt, damit dieser prüfen kann, inwieweit den Anforderungen im Rahmen seines Bauvorhabens genügt werden kann und welche Änderungen erforderlich sind.

Konkrete Änderungen an der vorliegenden Planung sind insoweit nicht veranlasst. Gegebenenfalls notwendige Änderungen am Vorhaben- und Erschließungsplan werden im nächsten Beteiligungsverfahren zur Diskussion gestellt.

Beschlussfassung:        8 :0          Stimmen


10. TAL-OIL.COM, Stellungnahme vom 18.02.2020

Beschlussvorschlag:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Der Vorhabenträger hat die dinglichen Sicherungen der transalpinen Ölleitung geprüft. Insoweit ist nicht nachvollziehbar, inwieweit diese den geplanten Bebauungsplanfestsetzungen für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan entgegenstehen soll. Der in Nord-Süd-Richtung verlaufende Schutzstreifen von 10 m Breite wird eingehalten und von einer Bebauung mit Hochbauten freigehalten. Das geplante Hauptgebäude und das geplante Restaurant/Café/Bistro liegen westlich und östlich, außerhalb des Schutzstreifens. Die gegenüberstehenden Neubauten überlappen sich um ca. 10 m. Dieser Bereich des Schutzstreifens kann mit Baufahrzeugen über die geplanten Parkplätze und das weitere unbebaute Grundstück gut von Norden und Süden erreicht werden. Eine Verkürzung des Überlappungsbereichs mit gleichzeitiger Verbreiterung des Restaurants/Café/Bistro würde zu einer städtebaulichen Verschlechterung führen. Die Gemeinde hält daher an der Planung fest.

Der Vorhabenträger wird gebeten, auf bilateraler Ebene mit der TAL eine Verständigung zu erreichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.01.2021 13:06 Uhr