Bauvoranfrage der Bayerischen Massivhaus GmbH zur Errichtung einer Garage mit Carport auf Grundstück Fl.Nr. 364/24 an der Geigelsteinstraße


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 11.01.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 11.01.2017 ö 3

Beschluss

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Kieferer Wiesen“ und ist nach
§ 30 BauGB zu beurteilen. Es entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplans. Die Baugrenzen werden nicht eingehalten.

Außerdem wird nach der Satzung über örtliche Bauvorschriften der Gemeinde der Mindestabstand zur Geigelsteinstraße nicht eingehalten.

Das anfallende Oberflächenwasser (z.B. Dachwasser) ist auf dem Baugrundstück zu versickern.

Die entstehenden Kosten für eine evtl. notwendige Umlegung von öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen sind vom Bauherrn zu tragen.

Unter dem geplanten Bauvorhaben befindet sich der Wasser-Hausanschluss für das Wohngebäude. Die Lage des Hausanschlusses kann unverändert bleiben. Sollten jedoch künftig für dessen Erneuerung, Reparatur oder Unterhaltung Kosten entstehen, sind diese vom Grundeigentümer zu tragen bzw. von diesem der Gemeinde/Gemeindewerken zu erstatten.

Für Schäden, die durch die Baumaßnahme an Gemeindestraßen und Gemeindewegen sowie gemeindlichen Leitungen und Einrichtungen entstehen, haftet der Bauherr.

Das gemeindliche Einvernehmen zu einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans für das Bauvorhaben wird in Verbindung mit einem Bauantrag in Aussicht gestellt. Vor Einreichung des Bauantrags wird dem Bauherrn jedoch empfohlen, sich beim Landratsamt zu erkundigen, ob dieses die Befreiung zulässt oder die vereinfachte Änderung des Bebauungsplans verlangt.

Ebenso wird die Zustimmung zu einer Abweichung von der Satzung über örtliche Bauvorschriften (Abstand zur öffentlichen Verkehrsfläche) für das Bauvorhaben in Aussicht gestellt.

Abstimmungsergebnis:

Hinweis:
Vor Beginn der Grabungsarbeiten hat sich der Bauherr bzw. die ausführende Firma über die Lage der bestehenden Ver- und Entsorgungsleitungen bei den Gemeindewerken Kiefersfelden zu erkundigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 3

Datenstand vom 21.04.2017 08:03 Uhr