Antrag auf Baugenehmigung von Herrn und Frau Ralf und Heike Kriechbaum zur Errichtung von 2 Carports auf Grundstück Fl.Nr. 31/3 an der Dorfstraße


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 11.01.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 11.01.2017 ö 4

Beschluss

Das Bauvorhaben liegt im Innenbereich, im Mischgebiet und ist nach § 34 BauGB zu beurteilen.

Es fügt sich in die Umgebung ein. Die Grundstücksnachbarn haben dem Bauvorhaben zugestimmt. Der Mindestabstand von 3 Meter nach der Satzung über örtliche Bauvorschriften zur Dorfstraße ist eingehalten. Das Dachwasser ist auf dem Baugrundstück zu versichern.

Die entstehenden Kosten für die evtl. notwendige Umlegung von öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen sind vom Bauherrn zu tragen.

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung wird nach § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.

Hinweis:
Vor Beginn der Grabungsarbeiten hat sich der Bauherr bzw. die ausführende Firma über die Lage der bestehenden Ver- und Entsorgungsleitungen bei den Gemeindewerken Kiefersfelden zu erkundigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.04.2017 08:03 Uhr