Festsetzung der Dienstaufwandsentschädigung für den 1. Bürgermeister


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 13.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.05.2020 ö beschließend 12

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die Dienstaufwandsentschädigung für den 1. Bürgermeister ab 1. Mai 2020 gemäß Anlage 2 zum Gesetz über kommunale Wahlbeamte (KWBG) auf 520 € je Kalendermonat festzusetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.01.2021 11:25 Uhr