Festsetzung der Entschädigung für den 3. Bürgermeister (Ehrenbeamte)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 13.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.05.2020 ö beschließend 13.2

Beschluss

Der ehrenamtliche 3. Bürgermeister erhält eine monatliche Entschädigung (Pauschale) von 8,25 % des Grundgehalts (Eingangsstufe A 16), des 1. Bürgermeisters. Für die Zeit der tatsächlichen Vertretung erhält der ehrenamtliche 3. Bürgermeister pro Vertretungstag eine Entschädigung von 1/30 aus der Summe von Grundgehalt, Familienzuschlag Stufe 1 und Dienstaufwandsentschädigung des 1. Bürgermeisters, wobei Sitzungsgelder und die pauschale Entschädigung gem. Abs. 1 dieses Beschlusses für diese Zeit entfallen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 6

Datenstand vom 13.01.2021 11:25 Uhr