Beschlussfassung über im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.07.2020 ö 4.1

Beschluss

1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Kaiserreich - südlicher Teil
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Folgende Träger öffentlicher Belange haben keine Einwendungen erhoben oder weisen auf bereits abgegebene Stellungnahmen zum Gesamtplan „Kaiserreich – südlicher Teil“ hin:

  • Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (ADBV), 07.05.2020
  • Amt für Ernährung. Landwirtschaft und Forsten, 20.06.2020
  • Bayernets Erdgas, 06.05.2020
  • Bayernwerk, 02.06.2020
  • Bundeswehr, 05.05.2020
  • Deutsche Bahn, 08.06.2020
  • Handwerkskammer München und Oberbayern, 05.06.2020
  • LRA Rosenheim, Bauleitplanung, 26.05.2020
  • Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde, 07.05.2020
  • Regionaler Planungsverband Südostoberbayern, 11.05.2020
  • Staatliches Bauamt Rosenheim, Hochbau, Straßenbau, 05.05.2020

Bedenken und Anregungen des Wasserwirtschaftsamts Rosenheim, 18.06.2020
Der Gemeinderat hat bereits am 22.04.2020 die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamts vom 24.03.2020 zur 1. Änderung des Bebauungsplans beraten und beschlossen. Die nunmehr vorliegende Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamts vom 18.06.2020 gleicht weitgehend der ersten Stellungnahme, allerdings wird noch einmal besonders auf den notwendigen „Schutz vor Starkregenereignissen“ hingewiesen. Für das Planungsgebiet der 1. Bebauungsplanänderung sind aus städtebaulicher Sicht keine Plankorrekturen absehbar.
Zur Straßenentwässerung gab es am 16.06.2020 zwischen dem Entwurfsverfasser (IB Rappl) und dem Wasserwirtschaftsamt eine Abstimmung. Basierend auf dem vorliegenden Protokoll kann festgehalten werden, dass das Wasserwirtschaftsamt zu der Ausführung der Straßenzüge und seiner Entwässerung keine Bedenken hat. Der Vorhabenträger wird bei jedem Vorhaben im Plangebiet im Rahmen der Planungsphase das Wasserwirtschaftsamt einbinden, um so sicherzustellen, dass den Belangen sorgegetragen wird.

Beiden Stellungnahmen des Wasserwirtschaftsamts werden in den Anhang der Begründung zum Bebauungsplan aufgenommen, ebenso der Hinweis auf den DWA-Themenband „Starkregen und urbane Sturzfluten - Praxisleitfaden zur Überflutungsvorsorge“, sowie ergänzend das DWA Merkblatt 119 „Risikomanagement in der kommunalen Überflutungsfürsorge für Entwässerungssysteme bei Starkregen“.

Abstimmungsergebnis: 18 : 0


Bedenken und Anregungen TAL 17.04.2020
Bei der Stellungnahme der TAL handelt es sich um Auflagen, die einzuhalten sind. Dies ist der Gemeinde und dem Vorhabenträger bewusst. Die notwendigen Maßnahmen werden im Zusammenhang mit der Ausführung des Bebauungsplans berücksichtigt und mit der TAL abgestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.01.2021 11:27 Uhr