A. Zur Stellungnahme aufgeforderte Behörden und Träger öffentlicher Belange
ohne Einwände
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Rosenheim
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13.02.2020
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Keine Einwände
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Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Rosenheim
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25.02.2020
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Keine Einwände
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Amt für ländliche Entwicklung
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Keine Stellungnahme
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Autobahndirektion Südbayern
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Keine Stellungnahme
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Bayerischer Bauernverband
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Keine Stellungnahme
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Bayerischer Landesverein für Heimatpflege e. v.
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Keine Stellungnahme
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Bayerischer Waldbesitzerverband
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Keine Stellungnahme
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Bayerisches Landesamt für Umwelt
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19.02.2020
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Keine Einwände
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Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
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Keine Stellungnahme
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Bayernets GmbH
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30.01.2020
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Keine Einwände
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Bayernwerk Netz GmbH
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18.02.2020
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Keine Einwände
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Bund Naturschutz
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Keine Stellungnahme
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Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
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04.02.2020
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Keine Einwände
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Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Sparte Verwaltungsaufgaben
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Keine Stellungnahme
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Deutsche Bahn AG DB Immobilien
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31.03.2020
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Hinweise
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Deutsche Post AG
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Keine Stellungnahme
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Deutsche Telekom GmbH
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29.01.2020
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Hinweise
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Deutsche Transalpine Oelleitung GmbH
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Keine Stellungnahme
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E.ON Energie Deutschland GmbH
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Keine Stellungnahme
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Eisenbahn-Bundesamt Außenstelle München
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Keine Stellungnahme
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Erzbischöfliches Ordinariat München
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10.03.2020
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Hinweise
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ESB Energie Südbayern GmbH
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25.02.2020
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Keine Einwände
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Evangelisches Pfarramt Kiefersfelden
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Keine Stellungnahme
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Gemeindewerke Kiefersfelden
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Keine Stellungnahme
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Handwerkskammer für München und Oberbayern
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Keine Stellungnahme
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Immobilien Freistaat Bayern
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Keine Stellungnahme
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Industrie und Handelskammer für München und Oberbayern
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Keine Stellungnahme
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Kreishandwerkerschaft Rosenheim
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Keine Stellungnahme
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Landesbund Vogelschutz
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Keine Stellungnahme
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Landratsamt Rosenheim - Brandschutzdienststelle
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17.02.2020
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Hinweise
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Landratsamt Rosenheim - Gesundheitsamt
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Keine Stellungnahme
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Landratsamt Rosenheim - Immissionsschutzrecht
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Keine Stellungnahme
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Landratsamt Rosenheim - Kreisbrandrat
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Keine Stellungnahme
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Landratsamt Rosenheim - Kreisheimatpfleger
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Keine Stellungnahme
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Landratsamt Rosenheim - Kreistiefbauverwaltung
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Keine Stellungnahme
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Landratsamt Rosenheim - Sachgebiet Bauleitplanung
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05.03.2020
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Keine Einwände
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Landratsamt Rosenheim - Untere Denkmalschutzbehörde
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20.02.2020
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Keine Einwände
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Landratsamt Rosenheim - Untere Naturschutzbehörde
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05.03.2020
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Einwände
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Landratsamt Rosenheim - Untere Straßenverkehrsbehörde
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Keine Stellungnahme
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Landratsamt Rosenheim – Wasser- und Bodenschutz
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14.02.2020
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Keine Einwände
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Polizeiinspektion Kiefersfelden
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Keine Stellungnahme
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Regierung von Oberbayern - Gewerbeaufsichtsamt
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Keine Stellungnahme
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Regierung von Oberbayern – Höhere Landesplanungsbehörde
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17.02.2020
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Hinweise
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Regierung von Oberbayern – Luftamt Südbayern
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Keine Stellungnahme
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Regierung von Oberbayern - Raumordnung
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Keine Stellungnahme
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Regionaler Planungsverband Südostoberbayern
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26.02.2020
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Keine Einwände
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Staatliches Bauamt Rosenheim
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10.03.2020
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Einwände
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Versicherungskammer Bayern
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Keine Stellungnahme
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Vodafone Kabel Deutschland GmbH
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19.02.2020
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Keine Einwände
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Wasserwirtschaftsamt Rosenheim
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05.02.2020
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Einwände
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Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 07.02.2020 bis 09.03.2020.
Zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurden diese mittels elektronischem Schreiben vom 29.01.2020 aufgefordert, bis zum 10.03.2020 Stellung zu nehmen.
Aus der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen.
B. Stellungnahmen mit Einwänden, Bedenken, Anregungen oder Hinweisen
Deutsche Bahn AG DB Immobilien, Schreiben vom 31.03.2020
Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens wurde eine schalltechnische Verträglichkeitsuntersuchung erstellt. Dabei wurden die Verkehrsgeräuschbelastungen des Straßen- und Schienenverkehrs untersucht. Die sich daraus ergebenden Schallschutzmaßnahmen sind im Bebauungsplan festgesetzt. Die schalltechnische Verträglichkeitsuntersuchung liegt der Begründung als Anlage bei.
Die Stellungnahme wird gemäß Abwägung zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis: 19 : 0
Deutsche Telekom Technik GmbH, Schreiben vom 29.01.2020
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Ausführungsplanung berücksichtigt. Ein entsprechender Hinweis bzgl. Ver- und Entsorgungsleitungen ist im Bebauungsplan bereits enthalten. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis: 19 : 0
Erzbischöfliches Ordinariat München, Schreiben vom 10.03.2020
Neben der bisherigen Erschließungsstraße, nach Süden über das Grundstück Fl.Nr. 55, ist mit Umsetzung des Vorhabens eine Verbindungsstraße zwischen Sonnenweg und Kufsteiner Straße (St 2089) beabsichtigt. Der durch das Vorhaben ausgelöste Verkehr soll vorwiegend über diese Verbindungsstraße erfolgen.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis: 19 : 0
Landratsamt Rosenheim - Brandschutzdienststelle, Schreiben vom 17.02.2020
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und entsprechend berücksichtigt. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis: 19 : 0
Landratsamt Rosenheim - Untere Naturschutzbehörde, Schreiben vom 05.03.2020
Die verpflichtende Durchführung der CEF-Maßnahmen wird mittels Durchführungsvertrag gewährleistet.
Die unter den Hinweisen aufgeführten Punkte bzgl. der Grünordnung haben lediglich Empfehlungscharakter und sind daher nicht festgesetzt. Eine Frist zur Pflanzung der zu pflanzenden Gehölze wird im Durchführungsvertrag geregelt.
Der Bebauungsplan setzt die gemäß Baumbestandsplan zu erhaltenden Bäume entsprechend fest. Die planungsrechtliche Gewährleistung des Erhalts des Baumbestands ist somit gesichert.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und entsprechend berücksichtigt. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis: 19 : 0
Regierung von Oberbayern – Höhere Landesplanungsbehörde, Schreiben vom 17.02.2020
Die betroffenen Behörden wurden im Rahmen des Verfahrens beteiligt.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis: 19 : 0
Staatliches Bauamt Rosenheim, Schreiben vom 10.03.2020
Die Errichtung einer Lärmschutzwand ist nicht beabsichtigt.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und entsprechend berücksichtigt. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis: 19 : 0
Wasserwirtschaftsamt Rosenheim, Schreiben vom 05.02.2020
Gemäß telefonischer Auskunft von Herr Dr. Roch vom Wasserwirtschaftsamt Rosenheim ist das oberflächig abfließende Niederschlagswasser (in der Stellungnahme als „Hangwasser“ bezeichnet) bei der Planung zu berücksichtigen. Damit kein oberflächig abfließendes Niederschlagswasser in die Gebäude eindringen kann, werden die Erdgeschoss-Rohfußböden der Gebäude mit entsprechender Höhe über Geländeoberkante ausgebildet. Dabei ist festzuhalten, dass sich die vorhandene Topographie mit einem Gefälle nach Süden bzw. Südosten positiv auswirkt, da Wasser schnell abfließen kann. Die Angaben im Vorhaben- und Erschließungsplan werden dahingehend angepasst. Da der Vorhaben- und Erschließungsplan verbindlicher Bestandteil des Bebauungsplans ist, werden die Anforderungen bzgl. oberflächig abfließenden Niederschlagswassers berücksichtigt – eine ausreichende Höhe gegenüber eindringendem Niederschlagswasser wird somit i. V. mit den zulässigen Abgrabungen verbindlich geregelt. Eine Änderung der Festsetzungen ist nicht erforderlich – eine ausreichende Höhe der Erdgeschoss-Rohfußböden der Gebäude über Gelände ist zulässig.
Von einer Festsetzung einer wasserdichten Errichtung der Gebäude bis zur Erdgeschosshöhe wird im Hinblick auf den Bezug der Stellungnahme auf oberflächig abfließendes Niederschlagswasser gemäß Herr Dr. Roch vom Wasserwirtschaftsamt Rosenheim abgesehen. Ein entsprechender Hinweis bzgl. der Öffnungen an Gebäuden (ausreichend hoch über Gelände bzw. wasserdichte Ausbildung) wird jedoch ergänzt.
Bzgl. der wasserdichten Ausbildung von Kellern ist ein entsprechender Hinweis zur Sicherung des Bauwerks bei Grund- oder Schichtwasser bereits enthalten. Von einer Festsetzung wird abgesehen, die Sicherung des Bauwerks obliegt dem Bauherrn.
Die Stellungnahme wird gemäß Abwägung zur Kenntnis genommen. Die Planunterlagen werden zur Klarstellung angepasst.