Beschlussfassung über im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.07.2020 ö 6.1

Beschluss

A.        Zur Stellungnahme aufgeforderte Behörden und Träger öffentlicher Belange
ohne Einwände 

Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Rosenheim
13.02.2020
Keine Einwände
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Rosenheim
25.02.2020
Keine Einwände
Amt für ländliche Entwicklung

Keine Stellungnahme
Autobahndirektion Südbayern

Keine Stellungnahme
Bayerischer Bauernverband

Keine Stellungnahme
Bayerischer Landesverein für Heimatpflege e. v.

Keine Stellungnahme
Bayerischer Waldbesitzerverband

Keine Stellungnahme
Bayerisches Landesamt für Umwelt
19.02.2020
Keine Einwände
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Keine Stellungnahme
Bayernets GmbH
30.01.2020
Keine Einwände
Bayernwerk Netz GmbH
18.02.2020
Keine Einwände
Bund Naturschutz

Keine Stellungnahme
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
04.02.2020
Keine Einwände
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Sparte Verwaltungsaufgaben

Keine Stellungnahme
Deutsche Bahn AG DB Immobilien
31.03.2020
Hinweise
Deutsche Post AG

Keine Stellungnahme
Deutsche Telekom GmbH
29.01.2020
Hinweise
Deutsche Transalpine Oelleitung GmbH

Keine Stellungnahme
E.ON Energie Deutschland GmbH

Keine Stellungnahme
Eisenbahn-Bundesamt Außenstelle München

Keine Stellungnahme
Erzbischöfliches Ordinariat München
10.03.2020
Hinweise
ESB Energie Südbayern GmbH
25.02.2020
Keine Einwände
Evangelisches Pfarramt Kiefersfelden

Keine Stellungnahme
Gemeindewerke Kiefersfelden

Keine Stellungnahme
Handwerkskammer für München und Oberbayern

Keine Stellungnahme
Immobilien Freistaat Bayern

Keine Stellungnahme
Industrie und Handelskammer für München und Oberbayern

Keine Stellungnahme
Kreishandwerkerschaft Rosenheim

Keine Stellungnahme
Landesbund Vogelschutz

Keine Stellungnahme
Landratsamt Rosenheim - Brandschutzdienststelle
17.02.2020
Hinweise
Landratsamt Rosenheim - Gesundheitsamt

Keine Stellungnahme
Landratsamt Rosenheim - Immissionsschutzrecht

Keine Stellungnahme
Landratsamt Rosenheim - Kreisbrandrat

Keine Stellungnahme
Landratsamt Rosenheim - Kreisheimatpfleger

Keine Stellungnahme
Landratsamt Rosenheim - Kreistiefbauverwaltung

Keine Stellungnahme
Landratsamt Rosenheim - Sachgebiet Bauleitplanung
05.03.2020
Keine Einwände
Landratsamt Rosenheim - Untere Denkmalschutzbehörde
20.02.2020
Keine Einwände
Landratsamt Rosenheim - Untere Naturschutzbehörde
05.03.2020
Einwände
Landratsamt Rosenheim - Untere Straßenverkehrsbehörde

Keine Stellungnahme
Landratsamt Rosenheim – Wasser- und Bodenschutz
14.02.2020
Keine Einwände
Polizeiinspektion Kiefersfelden

Keine Stellungnahme
Regierung von Oberbayern - Gewerbeaufsichtsamt

Keine Stellungnahme
Regierung von Oberbayern – Höhere Landesplanungsbehörde
17.02.2020
Hinweise
Regierung von Oberbayern – Luftamt Südbayern

Keine Stellungnahme
Regierung von Oberbayern - Raumordnung

Keine Stellungnahme
Regionaler Planungsverband Südostoberbayern
26.02.2020
Keine Einwände
Staatliches Bauamt Rosenheim
10.03.2020
Einwände
Versicherungskammer Bayern

Keine Stellungnahme
Vodafone Kabel Deutschland GmbH
19.02.2020
Keine Einwände
Wasserwirtschaftsamt Rosenheim
05.02.2020
Einwände


Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 07.02.2020 bis 09.03.2020.

Zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurden diese mittels elektronischem Schreiben vom 29.01.2020 aufgefordert, bis zum 10.03.2020 Stellung zu nehmen.

Aus der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen.


B.        Stellungnahmen mit Einwänden, Bedenken, Anregungen oder Hinweisen



Deutsche Bahn AG DB Immobilien, Schreiben vom 31.03.2020


Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens wurde eine schalltechnische Verträglichkeitsuntersuchung erstellt. Dabei wurden die Verkehrsgeräuschbelastungen des Straßen- und Schienenverkehrs untersucht. Die sich daraus ergebenden Schallschutzmaßnahmen sind im Bebauungsplan festgesetzt. Die schalltechnische Verträglichkeitsuntersuchung liegt der Begründung als Anlage bei.
Die Stellungnahme wird gemäß Abwägung zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis: 19 : 0



Deutsche Telekom Technik GmbH, Schreiben vom 29.01.2020


Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Ausführungsplanung berücksichtigt. Ein entsprechender Hinweis bzgl. Ver- und Entsorgungsleitungen ist im Bebauungsplan bereits enthalten. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis: 19 : 0


Erzbischöfliches Ordinariat München, Schreiben vom 10.03.2020


Neben der bisherigen Erschließungsstraße, nach Süden über das Grundstück Fl.Nr. 55, ist mit Umsetzung des Vorhabens eine Verbindungsstraße zwischen Sonnenweg und Kufsteiner Straße (St 2089) beabsichtigt. Der durch das Vorhaben ausgelöste Verkehr soll vorwiegend über diese Verbindungsstraße erfolgen.

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis: 19 : 0


Landratsamt Rosenheim - Brandschutzdienststelle, Schreiben vom 17.02.2020


Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und entsprechend berücksichtigt. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis: 19 : 0


Landratsamt Rosenheim - Untere Naturschutzbehörde, Schreiben vom 05.03.2020


Die verpflichtende Durchführung der CEF-Maßnahmen wird mittels Durchführungsvertrag gewährleistet.

Die unter den Hinweisen aufgeführten Punkte bzgl. der Grünordnung haben lediglich Empfehlungscharakter und sind daher nicht festgesetzt. Eine Frist zur Pflanzung der zu pflanzenden Gehölze wird im Durchführungsvertrag geregelt.

Der Bebauungsplan setzt die gemäß Baumbestandsplan zu erhaltenden Bäume entsprechend fest. Die planungsrechtliche Gewährleistung des Erhalts des Baumbestands ist somit gesichert.

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und entsprechend berücksichtigt. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis: 19 : 0


Regierung von Oberbayern – Höhere Landesplanungsbehörde, Schreiben vom 17.02.2020


Die betroffenen Behörden wurden im Rahmen des Verfahrens beteiligt.

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis: 19 : 0


Staatliches Bauamt Rosenheim, Schreiben vom 10.03.2020


Die Errichtung einer Lärmschutzwand ist nicht beabsichtigt.

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und entsprechend berücksichtigt. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis: 19 : 0


Wasserwirtschaftsamt Rosenheim, Schreiben vom 05.02.2020


Gemäß telefonischer Auskunft von Herr Dr. Roch vom Wasserwirtschaftsamt Rosenheim ist das oberflächig abfließende Niederschlagswasser (in der Stellungnahme als „Hangwasser“ bezeichnet) bei der Planung zu berücksichtigen. Damit kein oberflächig abfließendes Niederschlagswasser in die Gebäude eindringen kann, werden die Erdgeschoss-Rohfußböden der Gebäude mit entsprechender Höhe über Geländeoberkante ausgebildet. Dabei ist festzuhalten, dass sich die vorhandene Topographie mit einem Gefälle nach Süden bzw. Südosten positiv auswirkt, da Wasser schnell abfließen kann. Die Angaben im Vorhaben- und Erschließungsplan werden dahingehend angepasst. Da der Vorhaben- und Erschließungsplan verbindlicher Bestandteil des Bebauungsplans ist, werden die Anforderungen bzgl. oberflächig abfließenden Niederschlagswassers berücksichtigt – eine ausreichende Höhe gegenüber eindringendem Niederschlagswasser wird somit i. V. mit den zulässigen Abgrabungen verbindlich geregelt. Eine Änderung der Festsetzungen ist nicht erforderlich – eine ausreichende Höhe der Erdgeschoss-Rohfußböden der Gebäude über Gelände ist zulässig.

Von einer Festsetzung einer wasserdichten Errichtung der Gebäude bis zur Erdgeschosshöhe wird im Hinblick auf den Bezug der Stellungnahme auf oberflächig abfließendes Niederschlagswasser gemäß Herr Dr. Roch vom Wasserwirtschaftsamt Rosenheim abgesehen. Ein entsprechender Hinweis bzgl. der Öffnungen an Gebäuden (ausreichend hoch über Gelände bzw. wasserdichte Ausbildung) wird jedoch ergänzt.
Bzgl. der wasserdichten Ausbildung von Kellern ist ein entsprechender Hinweis zur Sicherung des Bauwerks bei Grund- oder Schichtwasser bereits enthalten. Von einer Festsetzung wird abgesehen, die Sicherung des Bauwerks obliegt dem Bauherrn.

Die Stellungnahme wird gemäß Abwägung zur Kenntnis genommen. Die Planunterlagen werden zur Klarstellung angepasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.01.2021 11:27 Uhr