Entscheidung über Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Thierseestraße (2. Änderung)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 16.09.2020
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt vom Antrag des Eigentümers der Fl.Nr. 1442/14 auf Änderung des Bebauungsplans „Thierseestraße“ Kenntnis und beschließt, den Bebauungsplan „Thierseestraße“ (2.Änderung) hinsichtlich folgenden Punktes zu ändern:
Buchstabe „B“ Nr. 3.2 erhält folgenden Wortlaut:
Max. zulässige Wandhöhe für Wohngebäude: 7,40 m (gemessen von Oberkante Erdgeschoss-Rohfußboden bis Schnittpunkt Oberkante mit Außenkante Außenwand.
Da diese Änderung die Grundzüge der Planung nicht berührt, wird die Verwaltung angewiesen das Änderungsverfahren gem. § 13 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren durchzuführen. Die betroffenen Bürger sowie die von der Änderung berührten Träger öffentlicher Belange sind zu hören. Die Kosten für dieses Änderungsverfahren sind vom Antragsteller zu tragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1
Datenstand vom 13.01.2021 13:09 Uhr