Bauantrag zur Errichtung einer Total Tankstelle, hier: Werbeanlagen, Kaiserreich-Straße 1, Fl.Nr. 447/8


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 03.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 03.06.2020 ö beschließend 8

Beschluss

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Kaiserreich – südlicher Teil“ Gewerbegebiet.
Das Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen der 1. Änderung dieses Bebauungsplanes. Diese Bebauungsplanänderung ist noch nicht rechtskräftig.

Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert. Der Strom-, Gas- und Wasseranschluss kann durch die Gemeindewerke Kiefersfelden erstellt werden, die straßenmäßige Erschließung erfolgt durch die Kaiserreichstraße, die Abwasserbeseitigung durch die gemeindliche Schmutzwasserkanalisation und Kläranlage.

Das anfallende Oberflächenwasser (z. B. Dachwasser) ist auf dem Baugrundstück zur Versickerung zu bringen.

Die entstehenden Kosten für eine eventuell notwendige Umlegung von öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen sind vom Bauherrn zu tragen. Für Schäden, die durch die Baumaßnahme an Gemeindestraßen und -wegen sowie gemeindlichen Leitungen und Einrichtungen entstehen, haftet der Bauherr.

Hinweis: Vor Beginn der Grabungsarbeiten hat sich der Bauherr bzw. die ausführende Firma über die Lage der bestehenden Ver- und Entsorgungsleitungen bei den Gemeindewerken Kiefersfelden zu erkundigen!

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB erteilt. Die Festsetzungen der (noch nicht rechtskräftigen) 1. Bebauungsplanänderung werden eingehalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.08.2022 09:09 Uhr