Antrag auf Baugenehmigung zur Auffüllung des Geländes (Boden), Windhag 1, Fl.Nr. 1447


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 01.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 01.07.2020 ö beschließend 7

Beschluss

Das Baugrundstück ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde als Landwirtschaftliche Fläche (offene, vegetationsarme Fläche / Rohboden) ausgewiesen und liegt im Außenbereich, sowie im Landschaftsschutzgebiet Mühlau-Schöffau.

Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert.

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 2

Datenstand vom 24.08.2022 09:12 Uhr