Antrag auf Baugenehmigung zur Auffüllung des Geländes (Boden), Windhag 1, Fl.Nr. 1447
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Technischen Ausschusses, 01.07.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Technischer Ausschuss | Sitzung des Technischen Ausschusses | 01.07.2020 | ö | beschließend | 7 |
Beschluss
Das Baugrundstück ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde als Landwirtschaftliche Fläche (offene, vegetationsarme Fläche / Rohboden) ausgewiesen und liegt im Außenbereich, sowie im Landschaftsschutzgebiet Mühlau-Schöffau.
Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert.
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 2
Datenstand vom 24.08.2022 09:12 Uhr