Antrag auf Baugenehmigung zur Nutzungsänderung für einen Teilbereich des bestehenden Nebengebäudes, Einbau einer Backstube in das ehem. Lager der Bäckerei Brunschmid, Franz-Huber-Straße 24, Fl.Nr. 832/2 u. 851


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 01.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 01.07.2020 ö beschließend 12

Beschluss

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich der Satzung über die Sicherung der Zweckbestimmung für den Fremdenverkehr.

Das Baugrundstück ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde als Mischgebiet ausgewiesen und liegt im Innenbereich. Das Bauvorhaben ist nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen. 

Das Bauvorhaben liegt im 60 m-Bereich des Reschmühlbaches.

Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert.

Für das Bauvorhaben sind die erforderlichen Stellplätze zu errichten.

Die entstehenden Kosten für eine eventuell notwendige Umlegung von öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen sind vom Bauherrn zu tragen. Für Schäden, die durch die Baumaßnahme an Gemeindestraßen und -wegen sowie gemeindlichen Leitungen und Einrichtungen entstehen, haftet der Bauherr.

Hinweis: Vor Beginn der Grabungsarbeiten hat sich der Bauherr bzw. die ausführende Firma über die Lage der bestehenden Ver- und Entsorgungsleitungen bei den Gemeindewerken Kiefersfelden zu erkundigen!

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.08.2022 09:12 Uhr