Antrag auf Baugenehmigung zum Ausbau des Dachgeschosses im bestehenden Bauernhaus, Lohweg 46, Fl.Nr. 398/4
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Technischen Ausschusses, 01.07.2020
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Das Baugrundstück ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde als landwirtschaftliche Fläche seggen- oder binsenreiche Feucht- und Nasswiese/Sumpf ausgewiesen und liegt im Außenbereich, sowie im Landschaftsschutzgebiet Inntal Süd.
Die Privilegierung des Vorhabens muss vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Rosenheim bescheinigt werden.
Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert. Der Strom- und Wasseranschluss kann durch die Gemeindewerke Kiefersfelden erstellt werden, die straßenmäßige Erschließung erfolgt durch den Lohweg. Ein Anschluss an das gemeindliche Kanalnetz ist derzeit nicht möglich. Die Abwasserentsorgung erfolgt über das bestehende 3-Kammer-Grubensystem. Das Überwasser wird in die landwirtschaftliche Gülleanlage verbracht.
Für das Bauvorhaben sind Stellplätze gemäß der gemeindlichen Stellplatzsatzung zu errichten.
Es werden mehr als drei Wohnungen errichtet. Es ist deshalb gemäß Art. 7 Abs. 3 BayBO auf dem Baugrundstück oder in unmittelbarer Nähe auf einem anderen geeigneten Grundstück, dessen dauerhafte Nutzung für diesen Zweck gegenüber dem Rechtsträger der Bauaufsichtsbehörde rechtlich gesichert sein muss, ein ausreichend großer Kinderspielplatz anzulegen.
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB erteilt. Bürgermeister Hajo Gruber nahm wegen persönlicher Beteiligung an Beratung und Abstimmung nicht teil.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 24.08.2022 09:12 Uhr