Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Gebäudes mit Gewerbe- und Wohnanteil in Hanglage, Drei-Brunnen-Weg 13, FlNr. 2


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 05.08.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 05.08.2020 ö beschließend 11

Beschluss

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich der Sanierungssatzung zur Städtebauför­derung und im Geltungsbereich der Satzung über die Sicherung der Zweckbestimmung für den Fremdenverkehr.

Das Baugrundstück ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde teilweise als Grünfläche und Dorfgebiet ausgewiesen und liegt im Innenbereich. Das Bauvorhaben ist nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen.

Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert. Der Strom-, Gas- und Wasseranschluss kann durch die Gemeindewerke Kiefersfelden erstellt werden, die straßenmäßige Erschließung erfolgt durch den Lindenweg, die Abwasserbeseitigung durch die gemeindliche Schmutzwasserkanalisation und Kläranlage.
Das anfallende Oberflächenwasser (z. B. Dachwasser) ist auf dem Baugrundstück zur Versickerung zu bringen.

Für das Bauvorhaben sind mindestens zwei Stellplätze pro Wohneinheit zu errichten. Die Anzahl der weiteren Stellplätze richtet sich in Abhängigkeit von der Nutzung nach der Anlage 1 zu § 5 der gemeindlichen Satzung über örtliche Bauvorschriften.

Die entstehenden Kosten für eine eventuell notwendige Umlegung von öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen sind vom Bauherrn zu tragen. Für Schäden, die durch die Baumaßnahme an Gemeindestraßen und -wegen sowie gemeindlichen Leitungen und Einrichtungen entstehen, haftet der Bauherr.

Hinweis: Vor Beginn der Grabungsarbeiten hat sich der Bauherr bzw. die ausführende Firma über die Lage der bestehenden Ver- und Entsorgungsleitungen bei den Gemeindewerken Kiefersfelden zu erkundigen!

Der Antrag auf Vorbescheid wird zurückgestellt.
Da das Grundstück im Geltungsbereich der Sanierungssatzung zur Städtebauförderung liegt, soll der Antrag auf Vorbescheid auf Wunsch des technischen Ausschusses, Herrn Dipl. Ing. Architekt Klaus Immich, Regierungsbaumeister, Gmund, Wallbergstraße 12 a, mit der Bitte um Stellungnahme vorgelegt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.08.2022 09:13 Uhr