Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Mehrfamilienhauses am Hang, König-Otto-Straße 48 a, Fl.Nr. 47/30 und 55/4


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 02.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 02.09.2020 ö beschließend 4

Beschluss

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich der Sanierungssatzung zur Städtebauför­derung und im Geltungsbereich der Satzung über die Sicherung der Zweckbestimmung für den Fremdenverkehr.

Das Baugrundstück ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde als Mischgebiet ausgewiesen und liegt im Innenbereich. Das Bauvorhaben ist nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen.

Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert. Der Strom-, Gas- und Wasseranschluss kann durch die Gemeindewerke Kiefersfelden erstellt werden, die straßenmäßige Erschließung erfolgt durch die König-Otto-Straße, die Abwasserbeseitigung durch die gemeindliche Schmutzwasserkanalisation und Kläranlage.

Das anfallende Oberflächenwasser (z. B. Dachwasser) ist auf dem Baugrundstück zur Versickerung zu bringen.

Für das Bauvorhaben sind mindestens zwei Stellplätze pro Wohneinheit zu errichten. Die Anzahl der weiteren Stellplätze richtet sich in Abhängigkeit von der Nutzung nach der Anlage 1 zu § 5 der gemeindlichen Satzung über örtliche Bauvorschriften.

Die entstehenden Kosten für eine eventuell notwendige Umlegung von öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen bzw. die Errichtung einer notwendigen Gehsteigabsenkung sind vom Bauherrn zu tragen. Für Schäden, die durch die Baumaßnahme an Gemeindestraßen und -wegen sowie gemeindlichen Leitungen und Einrichtungen entstehen, haftet der Bauherr.

Es werden mehr als drei Wohnungen errichtet. Es ist deshalb gemäß Art. 7 Abs. 3 BayBO auf dem Baugrundstück oder in unmittelbarer Nähe auf einem anderen geeigneten Grundstück, dessen dauerhafte Nutzung für diesen Zweck gegenüber dem Rechtsträger der Bauaufsichtsbehörde rechtlich gesichert sein muss, ein ausreichend großer Kinderspielplatz anzulegen.

Hinweis: Vor Beginn der Grabungsarbeiten hat sich der Bauherr bzw. die ausführende Firma über die Lage der bestehenden Ver- und Entsorgungsleitungen bei den Gemeindewerken Kiefersfelden zu erkundigen!

Der Sanierungsbeauftragte der Gemeinde Kiefersfelden, Herr Klaus Immich, Dipl.Ing., Architekt BDA, Regierungsbaumeister schrieb in seiner Stellungnahme vom 29.08.2020:


„Das ca. 100 Jahre alte Foto spricht für sich:

Die Gemeinde Kiefersfelden besaß am südlichen Ortsende ein eindrucksvolles Ensemble, bestehend aus der im spätgotischen Stil erbauten König-Otto-Kapelle und dem mächtigen Hotel König Otto mit südlich anschließendem eingeschossigen Terrassenanbau. Hinter den Gebäuden erhebt sich der grüne, weiter oben mit Wald bestandene Steilhang des Inntals.

Dieses Ensemble wurde empfindlich gestört:
Der eingeschossige Terrassenanbau des Hotels wurde abgebrochen, stattdessen entstand auf dem Grundstück Fl.Nr. 47/11 ein dreigeschossiges Wohnhaus mit Satteldach, das sowohl städtebaulich als auch gestalterisch keinerlei Rücksicht auf die historische Umgebung nimmt. Das im Antrag auf Vorbescheid geplante Mehrfamilienhaus auf dem Grundstück würde die Situation nochmals erheblich verschlechtern.

Das Ziel der Ortskernsanierung von Kiefersfelden im Umfeld der König-Otto-Kapelle kann nur darin bestehen, die störenden Neubauten zu beseitigen, dies sind das Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 47/11 und die eingeschossige ehemalige Zollgrenzstation südlich der König-Otto-Kapelle. In einem umfassenden Sanierungskonzept sollten/müssen die Möglichkeiten der Gestaltung im Bereich des Anbaus südlich an das ehemalige Hotel untersucht werden. Fest steht auf alle Fälle, dass ein mehrgeschossiges Gebäude fehl am Platz wäre. MfG Immich“

Das gemeindliche Einvernehmen zum Vorbescheid wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 9

Datenstand vom 24.08.2022 09:16 Uhr