Bauantrag (Tektur zu BG-2018-1145 / Kiefersfelden) zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung, Mühlenstraße 6 b, Fl.Nr. 895/11


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 04.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 04.11.2020 ö beschließend 2

Beschluss

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich der Geltungsbereich der Satzung über die Sicherung der Zweckbestimmung für den Fremdenverkehr.

Das Baugrundstück ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde als Mischgebiet ausgewiesen und liegt im Innenbereich. Das Bauvorhaben ist nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen.

Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert. Der Strom-, Gas- und Wasseranschluss kann durch die Gemeindewerke Kiefersfelden erstellt werden, die straßenmäßige Erschließung erfolgt durch die Mühlenstraße, die Abwasserbeseitigung durch die gemeindliche Schmutzwasserkanalisation und Kläranlage.

Das anfallende Oberflächenwasser (z. B. Dachwasser) ist auf dem Baugrundstück zur Versickerung zu bringen.

Für das Bauvorhaben sind mindestens zwei Stellplätze pro Wohneinheit zu errichten. Die Anzahl der weiteren Stellplätze richtet sich in Abhängigkeit von der Nutzung nach der Anlage 1 zu § 5 der gemeindlichen Satzung über örtliche Bauvorschriften.

Die entstehenden Kosten für eine eventuell notwendige Umlegung von öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen sind vom Bauherrn zu tragen. Für Schäden, die durch die Baumaßnahme an Gemeindestraßen und -wegen sowie gemeindlichen Leitungen und Einrichtungen entstehen, haftet der Bauherr.

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung (Tektur) wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.

Gemeinderat Florian Haidacher nahm wegen persönlicher Beteiligung an Beratung und Abstimmung nicht teil.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 8

Datenstand vom 13.01.2021 11:11 Uhr