Antrag auf Baugenehmigung zur Erweiterung (Umbau) des Carports zu einer Wohnung, Buchrainweg 14, Fl.Nr. 330/46,


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 04.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 04.11.2020 ö beschließend 4

Beschluss

Das Baugrundstück ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde als Wohnbaufläche ausgewiesen und liegt im Innenbereich. Das Bauvorhaben ist nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen.

Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert.

Das anfallende Oberflächenwasser (z. B. Dachwasser) ist auf dem Baugrundstück zur Versickerung zu bringen.

Für das Bauvorhaben sind mindestens zwei Stellplätze pro Wohneinheit zu errichten. Die Anzahl der weiteren Stellplätze richtet sich in Abhängigkeit von der Nutzung nach der Anlage 1 zu § 5 der gemeindlichen Satzung über örtliche Bauvorschriften.

Die entstehenden Kosten für eine eventuell notwendige Umlegung von öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen sind vom Bauherrn zu tragen. Für Schäden, die durch die Baumaßnahme an Gemeindestraßen und -wegen sowie gemeindlichen Leitungen und Einrichtungen entstehen, haftet der Bauherr.

Bei der Prüfung des Bauantrages wurde folgendes festgestellt.
  1. Die gesetzlichen Abstandsflächen gemäß Art. 6 BayBO werden auf der Nord- und Ostseite nicht eingehalten.
  2. Die Eigentümer der betroffenen Flurnummern haben den Bauantrag unterschrieben. Das Formblatt für die Abstandsflächenübernahme liegt nicht vor.
  3. Die Stellplätze sind nur über eine gemeinsame Zu- und Abfahrt an die öffentliche Verkehrsfläche anzuschließen (Gemeindliche Stellplatzsatzung).

Dem Antrag auf Baugenehmigung wird zugestimmt.
Gemeinderat Tobias Fritz nahm an Beratung und Abstimmung wegen persönlicher Beteiligung nicht teil.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.01.2021 11:11 Uhr