6. Änderung des Bebauungsplans "Beim Klausfeldweg" - Aufstellungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 11.05.2022
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, den Bebauungsplan „Beim Klausfeldweg“ im beschleunigten Verfahren der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB in folgenden Punkten zu ändern:
Unter der textlichen Festsetzung § 11 wird der fünfte Absatz ersatzlos gestrichen.
Alle weiteren Festsetzungen des gültigen Bebauungsplans bleiben bestehen und behalten ihre Gültigkeit.
Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung ergibt sich aus dem Lageplan, welcher als Anlage diesem Beschluss beiliegt. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Gemäß § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB erfolgt keine frühzeitige Öffentlichkeits- bzw. Behördenbeteiligung. Die Öffentlichkeit soll über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie über die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet werden.
Dieser Beschluss sowie die Unterrichtung der Öffentlichkeit ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 17.01.2023 09:14 Uhr