17. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Schöffau"; Erneuter Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 16.12.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.12.2020 ö 8

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt vom Inhalt des Schreibens (E-Mail) vom 21.10.2020 Kenntnis. Die Verwaltung weist darauf hin, dass bei der Prüfung des Sachverhaltes festgestellt wurde, dass auch die Planungsunterlagen, die den Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit im Rahmen der Öffentlichen Planauslegung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB zur Verfügung gestellt wurden, die Höhenangabe für die absolute Wandhöhe von 505,04 m über NN enthielten. Für einen rechtssicheren Satzungsbeschluss ist deshalb eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange mit der richtigen Höhenangabe erforderlich. Der Gemeinderat beschließt die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB für die 17. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Schöffau“. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.08.2022 09:31 Uhr