Bauantrag von Herrn Johann Jennerwein zum Anbau eines Badezimmers an das bestehende Wohnhaus Kohlenbrennerweg 11
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Technischen Ausschusses, 14.02.2017
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Das Baugrundstück Fl.Nr. 235/4 ist im Flächennutzungsplan als Mischgebiet dargestellt und liegt im Innenbereich. Das Bauvorhaben ist nach § 34 BauGB zu beurteilen.
Die Grundstückserschließung ist gesichert. Das anfallende Schmutzabwasser ist in den gemeindlichen Ortskanal einzuleiten. Das anfallende Oberflächenwasser ist auf dem Baugrund-stück zu versickern.
Entstehende Kosten für eine eventuell notwendige Umlegung von öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen sind vom Bauherrn zu tragen.
Für Schäden, die durch die Baumaßnahme an Gemeindestraßen und Gemeindewegen sowie an gemeindlichen Leitungen und Einrichtungen entstehen, haftet der Bauherr.
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung wird erteilt.
Ebenso wird der Abweichung von örtlichen Bauvorschriften bezüglich des Abstands des Badezimmers zum Kohlenbrennerweg (Gemeindestraße) zugestimmt.
Hinweise
Vor Beginn der Grabungsarbeiten hat sich der Bauherr bzw. die ausführende Firma über die Lage der bestehenden Ver- und Entsorgungsleitungen bei den Gemeindewerken Kiefersfelden zu erkundigen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.06.2023 08:33 Uhr