Antrag von Herrn Karl Kerling auf vereinfachte Änderung des Teilbebauungsplanes Nr. 2 "Vom Klausfeld" betreffend die Erweiterung der überbaubaren Fläche auf Grundstück Fl.Nr. 82/17 am Unteren Römerweg für den Anbau einer unbeheizten Terrassenverglasung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 14.02.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 14.02.2017 ö 8

Beschluss

Der technische Ausschuss nimmt vom Schreiben des Landratsamtes Rosenheim vom 28.12.2016 sowie vom Antrag des Herrn Karl Kerling auf vereinfachte Änderung des Teilbebauungsplans Nr. 2 „Vom Klausfeld“ vom 11.01.2017 Kenntnis.

Da eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht möglich ist, wurde vom Bauherrn Antrag auf vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes gestellt. 

Dem Bauvorhaben auf Anbau einer unbeheizten Terrassenverglasung an das Wohnhaus Unterer Römerweg 26 b hat die Gemeinde bereits am 7.12.2016 zugestimmt.

Nach Beurteilung der Gemeinde berührt das Bauvorhaben durch die Überschreitung der festgesetzten Baugrenzen die Grundzüge der Bebauungsplanung nicht.

Der technische Ausschuss beschließt, ein vereinfachtes Änderungsverfahren gemäß § 13 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die betreffenden Bürger und Träger öffentlicher Belange werden beteiligt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.06.2023 08:33 Uhr