42. Änderung des Teilbebauungsplanes Nr. 2 "Vom Klausfeld" Grundstücke Fl.Nrn. 82/8, 82/16, 82/17 und 82/18, Unterer Römerweg 26, 26a, 26b, 26c. Stellungnahmen und Anregungen, Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 03.05.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 03.05.2017 ö beschließend 2

Beschluss

Dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes wird in der geänderten Form zugestimmt.

Satzungsbeschluss:

Aufgrund der §§ 13 und 10 BauGB in Verbindung mit Artikel 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern erlässt die Gemeinde Kiefersfelden folgende Satzung über die 42. Änderung des Teilbebauungsplanes Nr. 2 „Vom Klausfeld“ betreffend die Grundstücke Fl.Nrn. 82/8, 82/16, 82/17 und 82/18.

§ 1

Der rechtsverbindliche Bebauungsplan „Vom Klausfeld“ wird wie folgt geändert:

Von der Änderung betroffene Grundstücke:
Fl.Nrn. 82/8, 82/16, 82/17 und 82/18, Unterer Römerweg 26, 26a, 26b, 26c.

Begründung: 
Die Änderung des Bebauungsplanes im Teilbereich der Flurnummern 82/8, 82/16, 82/17 und 82/18 soll die ganzjährige Nutzung der Terrasse als Wintergarten ermöglichen. Der Anbau ordnet sich dem Wohnhaus unter und wirkt sich dadurch nicht störend auf das städtebauliche Konzept der vorhandenen Bebauung aus.

§ 2

Diese Satzung tritt am Tag der amtlichen Bekanntmachung in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.06.2023 08:35 Uhr