Bauantrag des Bayerischen Roten Kreuzes Kreisverband Rosenheim zur Errichtung eines Carports am Haus Thierseestraße 7, Fl.Nr. 317/26


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 07.06.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 07.06.2017 ö beschließend 4

Beschluss

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich der Sanierungssatzung zur Städtebauför¬derung und im Geltungsbereich der Satzung über die Sicherung der Zweckbestimmung für den Fremdenverkehr.

Das Baugrundstück ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde als Mischgebiet ausgewiesen und liegt im Innenbereich. Das Bauvorhaben ist nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen.

Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert. Der Strom-, Gas- und Wasseranschluss kann durch die Gemeindewerke Kiefersfelden erstellt werden, die straßenmäßige Er¬schließung erfolgt durch die Thierseestraße, die Abwasserbeseitigung durch die gemeindliche Schmutzwasserkanalisation und Kläranlage. 
Das Bauvorhaben liegt im 60 m-Bereich des Kieferbaches. Eine wasserrechtliche Genehmigung nach Art. 59 Abs. 1 Bayerisches Wassergesetz -BayWG- ist im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens erforderlich.

Das anfallende Oberflächenwasser (z. B. Dachwasser) ist auf dem Baugrundstück zur Versickerung zu bringen.

Die Anzahl der erforderlichen Stellplätze richtet sich in Abhängigkeit von der Nutzung nach der Anlage 1 zu § 5 der gemeindlichen Satzung über örtliche Bauvorschriften.

Die entstehenden Kosten für eine eventuell notwendige Umlegung von öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen sind vom Bauherrn zu tragen. Für Schäden, die durch die Baumaßnahme an Gemeindestraßen und -wegen sowie gemeindlichen Leitungen und Einrichtungen entstehen, haftet der Bauherr.

Hinweis: Vor Beginn der Grabungsarbeiten hat sich der Bauherr bzw. die ausführende Firma über die Lage der bestehenden Ver- und Entsorgungsleitungen bei den Gemeindewerken Kiefersfelden zu erkundigen!

Dem Antrag auf Baugenehmigung wird nicht zugestimmt. 
1.        Die Zufahrt zum Carport ist in den Plänen nicht eingezeichnet.
2.        Eine Zufahrt über das gemeindliche Grundstück Fl.Nr. 317/10 kann nicht in Aussicht gestellt werden.
3.        Die Gemeinde plant die Errichtung eines neuen Feuerwehrhauses. Um die künftigen Planungen nicht einzuschränken, kann die Zufahrt über das Gemeindegrundstück nicht erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 10

Datenstand vom 15.06.2023 08:35 Uhr