Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Kieferer Wiesen" allgemeines Wohngebiet Dorfgebiet Mischgebiet Gewerbegebiet).
Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes.
Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert.
Das anfallende Oberflächenwasser (z. B. Dachwasser) ist auf dem Baugrundstück zur Versickerung zu bringen.
Für das Bauvorhaben sind mindestens zwei Stellplätze pro Wohneinheit zu errichten. Die Anzahl der weiteren Stellplätze richtet sich in Abhängigkeit von der Nutzung nach der Anlage 1 zu § 5 der gemeindlichen Satzung über örtliche Bauvorschriften.
Die entstehenden Kosten für eine eventuell notwendige Umlegung von öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen sind vom Bauherrn zu tragen. Für Schäden, die durch die Baumaßnahme an Gemeindestraßen und -wegen sowie gemeindlichen Leitungen und Einrichtungen entstehen, haftet der Bauherr.
Hinweis: Vor Beginn der Grabungsarbeiten hat sich der Bauherr bzw. die ausführende Firma über die Lage der bestehenden Ver- und Entsorgungsleitungen bei den Gemeindewerken Kiefersfelden zu erkundigen!
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid wird nicht erteilt.
Von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Kieferer Wiesen“ bezüglich der überbaubaren Flächen wird einer Befreiung nicht zugestimmt.
Einer Befreiung von den Festsetzungen der örtlichen Bauvorschriften wird gemäß § 10 der Satzung nicht zugestimmt.