III. Zusammenfassende Erklärung (§ 6 Abs. 5 BauGB)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 18.10.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.10.2017 ö 3.3

Beschluss

Der neue Flächennutzungsplan tritt an die Stelle des Flächennutzungsplans aus dem Jahr 1966. Erstmals wurde ein Landschaftsplan aufgestellt, der in den Flächennutzungsplan integriert ist. Das Aufstellungsverfahren basiert auf den Vorschriften des Baugesetzbuches. Die Beschlüsse, insbesondere die Abwägungsentscheidungen, wurden vom Gemeinderat in öffentlichen Sitzungen getroffen. Die Auswirkungen auf Schutzgüter wurden im Rahmen der Umweltprüfung geprüft, was im Umweltbericht enthalten ist. Der ökologische Ausgleichsbedarf für künftige bauliche Eingriffe wurde ungefähr ermittelt. Die konkrete Ermittlung erfolgt im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung. Besondere Beachtung findet dabei der sparsame Umgang mit Grund und Boden. Vorrang wurde der Innenverdichtung vor der Außenentwicklung bei den Wohnbauflächen eingeräumt. Ziel ist, noch unbebaute Baugrundstücke in Bebauungsplangebieten und Baulücken sowie die Nachverdichtung durch Anbau bzw. Aufstockungen im Innenbereich zu nutzen. Land- und forstwirtschaftliche Flächen werden dadurch geschont. Die Wohnbaulandreserven decken den Wohnbedarf bis in das Jahr 2030 ab. Weiter stand bei den Abwägungen die Sicherung der Grünachse im Ortskern zwischen der Dorfstraße, der Pfarrkirche, dem Kurpark, dem Rathaus und dem Kieferbach als städtebauliches Ziel der Gemeinde im Mittelpunkt, was besonders der Wahrung des ländlichen Ortsbilds und der guten Luftqualität im Ortsgebiet dient (Prädikat Luftkurort). Dem selben Zweck kommen weitere Grüninseln im Ortsgebiet zu Gute, was im öffentlichen Interesse liegt. Von hervorragender Wichtigkeit war und ist der Gemeinde auch die Erhaltung des ländlich dörflichen Charakters des Ortsteils Mühlbach, der von peripheren baulichen Entwicklungen verschont bleiben soll, weil u. a. dessen Hanglagen weit in das Inntal hineinwirken. Die enge Tallage der Gemeinde und die überregionalen Verkehrsachsen von Autobahn (A93) und Bahn erfordern den Schutz der Anwohner vor Immissionen. Berücksichtigt wurde dies besonders durch die Darstellung von Lärmschutzanlagen entlang der Bahnlinie in Kiefersfelden und Mühlbach. Im Verfahren berücksichtigt wurden ebenso die Sicherheitsinteressen der Betreiber der Ölpipeline, der Erdgashochdruckleitung und der Starkstromfreileitungen (Schutzabstände). Wegen fehlender Siedlungsanbindung und der Lage im Landschaftsschutzgebiet „Inntal-Süd“ wurde ersatzlos auf die Darstellung eines Campingplatzes im Außenbereich beim Kreuthsee verzichtet. Weiter legt die Gemeinde besonderes Augenmerk darauf, Supermärkte und Discounter außerhalb der geschlossenen Ortslage zu vermeiden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.09.2018 10:47 Uhr