Bauantrag der Graf von Grafenburg SL & Cie. KG zum Bau von drei in die Landschaft integrierte Ferienwohnungen, anstelle des ehemaligen Biergartens, Mühlauer Straße 11


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 08.11.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 08.11.2017 ö beschließend 4

Beschluss

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich der Satzung über die Sicherung der Zweckbestimmung für den Fremdenverkehr.

Das Baugrundstück ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen und liegt im Außenbereich

Das Bauvorhaben ist nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB) nicht privilegiert.

Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert.

Das anfallende Oberflächenwasser (z. B. Dachwasser) ist auf dem Baugrundstück zur Versickerung zu bringen.

Die entstehenden Kosten für eine eventuell notwendige Umlegung von öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen sind vom Bauherrn zu tragen. Für Schäden, die durch die Baumaßnahme an Gemeindestraßen und -wegen sowie gemeindlichen Leitungen und Einrichtungen entstehen, haftet der Bauherr.

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.06.2023 08:41 Uhr