Bauantrag von Herrn Johannes Danner zur Errichtung einer Außentreppe und Umnutzung der vorhandenen Zimmer zu Fremdenzimmer im OG und zu einer Ferienwohnung im DG, Drei-Brunnen-Weg 5, Fl.Nr. 3/4 und 5
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Technischen Ausschusses, 08.11.2017
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich der Sanierungssatzung zur Städtebauförderung und im Geltungsbereich der Satzung über die Sicherung der Zweckbestimmung für den Fremdenverkehr.
Das Baugrundstück ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde als Dorfgebiet ausgewiesen und liegt im Innenbereich. Das Bauvorhaben ist nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen.
Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert.
Das anfallende Oberflächenwasser (z. B. Dachwasser) ist auf dem Baugrundstück zur Versickerung zu bringen.
Für das Bauvorhaben sind Stellplätze zu errichten. Die Anzahl der Stellplätze richtet sich in Abhängigkeit von der Nutzung nach der Anlage 1 zu § 5 der gemeindlichen Satzung über örtliche Bauvorschriften.
Die entstehenden Kosten für eine eventuell notwendige Umlegung von öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen sind vom Bauherrn zu tragen. Für Schäden, die durch die Baumaßnahme an Gemeindestraßen und -wegen sowie gemeindlichen Leitungen und Einrichtungen entstehen, haftet der Bauherr.
Hinweis: Vor Beginn der Grabungsarbeiten hat sich der Bauherr bzw. die ausführende Firma über die Lage der bestehenden Ver- und Entsorgungsleitungen bei den Gemeindewerken Kiefersfelden zu erkundigen!
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.
Gemeinderat Christian König nahm an Beratung und Abstimmung nicht teil.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.06.2023 08:41 Uhr