Antrag auf Vorbescheid zum Abbruch des bestehenden Gebäudes und Neubau eines 3er Reihenhauses, Sudetenlandstraße 3, Fl.Nr. 1302/14


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 03.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 03.03.2021 ö beschließend 2

Beschluss

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Teilbebauungsplanes Nr. 1 "Schöffau" (allgemeines Wohngebiet).
Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes.
  • Der geplante Dreispänner überschreitet die Baulinie/Baugrenzen. Das Baufenster hat eine Länge von ca. 15,50 m bis 16 m. Der Dreispänner ist mit einer Länge von 16,50 m geplant (pro Reihenhaus Außenmaß 5,50 m!).
  • Die drei geplanten Garagen liegen außerhalb der Baulinie/Baugrenzen.
  • Es ist ein Dachgeschoss (über dem OG) geplant. Im Bebauungsplan ist die zulässige Höhe für das Haus festgesetzt: OG mindestens 1,20 m Kniestockhöhe bis 2 Vollgeschosse (Höchstgrenze)

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich der Satzung über die Sicherung der Zweckbestimmung für den Fremdenverkehr.

Das Baugrundstück ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde als Wohnbaufläche ausgewiesen und liegt im Innenbereich, sowie im Landschaftsschutzgebiet Mühlau-Schöffau.

Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert.

Das anfallende Oberflächenwasser (z. B. Dachwasser) ist auf dem Baugrundstück zur Versickerung zu bringen.

Für das Bauvorhaben sind mindestens zwei Stellplätze pro Wohneinheit zu errichten.
Die entstehenden Kosten für eine eventuell notwendige Umlegung von öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen bzw. die Errichtung einer notwendigen Gehsteigabsenkung sind vom Bauherrn zu tragen. Für Schäden, die durch die Baumaßnahme an Gemeindestraßen und -wegen sowie gemeindlichen Leitungen und Einrichtungen entstehen, haftet der Bauherr.

Hinweis: Vor Beginn der Grabungsarbeiten hat sich der Bauherr bzw. die ausführende Firma über die Lage der bestehenden Ver- und Entsorgungsleitungen bei den Gemeindewerken Kiefersfelden zu erkundigen!

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 8

Datenstand vom 24.08.2022 11:18 Uhr