Antrag auf Baugenehmigung zum Ausbau des Dachgeschosses, Anbei eines Treppenhauses und Verlängerung/Anbau eines Balkones, Brünnsteinstr. 13, FlNr. 1264/2


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 02.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 02.06.2021 ö beschließend 4

Beschluss

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes  "Schöffau-West" 4. Änderung. Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes.

  • Die Dachneigung ist im Bebauungsplan mit 21 – 26 Grad vorgegeben. Geplant sind 27 Grad.
  • Dachgauben sind nicht zulässig.
  • Kniestockhöhe im Dachgeschoss max. 25 cm. Geplant sind 50 cm.
  • Die überbaubare Fläche beträgt laut Bebauungsplan 135 m². Geplant sind 158,03 m².

Das anfallende Oberflächenwasser (z. B. Dachwasser) ist auf dem Baugrundstück zur Versickerung zu bringen.

Für das Bauvorhaben sind mindestens zwei Stellplätze pro Wohneinheit zu errichten. Auf Grundlage der gemeindlichen Stellplatzsatzung sind vier Stellplätze nachzuweisen.

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.

Einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird gemäß § 31 Abs. 2 BauGB zuge­stimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.08.2022 11:22 Uhr