Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Errichtung eines Gartengerätehauses mit einer kleinen Faßsauna, Marblingstraße 6 c, Fl.Nr. 1295/13


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 07.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 07.07.2021 ö beschließend 3

Beschluss

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Teilbebauungsplanes Nr. 3a "Kohlstatt – West, Änderung westl. Teil" (Mischgebiet).

Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes:

  • das geplante Vorhaben liegt außerhalb der vorhandenen Baugrenzen.

Das Bauvorhaben liegt im 60 m-Bereich des Kieferbaches. Etwaige wasserrechtliche Prüfungen werden durch die Gemeinde nicht veranlasst.

Einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird gemäß § 31 Abs. 2 BauGB zuge­stimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.08.2022 11:24 Uhr