Beschlussfassung über einen Antrag auf Änderung des Teilbebauungsplans Nr. 4 "Schöffau-West" im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB (Aufstellungsbeschluss)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 07.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 07.07.2021 ö beschließend 8

Beschluss

Der Technische Ausschuss nimmt vom Antrag von Herrn Georg Fuchs, Brünnsteinstr. 13, auf Änderung des Teilbebauungsplans Nr. 4 „Schöffau-West“ für das Flurstück Nr. 1264/2 Kenntnis.

Begründet wird der Antrag mit der Schaffung von zusätzlichem Wohnraum im Dachgeschoss des Bestandsgebäudes, was mit den bisher geltenden Festsetzungen des Teilbebauungsplans nicht in der geplanten Form möglich ist.

Konkret wird die Änderung folgender Festsetzungen beantragt:

  • Erhöhung der überbaubaren Fläche auf 200 m² (derzeit festgesetzt 135 m²) und entsprechende Aufweitung der Baugrenzen

  • Änderung der Festsetzung „Kniestockhöhe max. 25 cm von OK fertiger Fußboden“ auf „max. 85 cm von OK fertiger Fußboden“

  • „zulässige Dachneigung 21° - 26°“ erhöhen auf „21° - 28°“

  • „Dachgauben sind zulässig bis max. 45 % der Gesamtgebäudelänge. Quergiebel sind erst ab einer Dachneigung von 25° zulässig.“

Der Technische Ausschuss beschließt, die Änderung des Teilbebauungsplans Nr. 4 „Schöffau-West“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchzuführen.

Die Planungsarbeiten sind durch ein fachkundiges Planungsbüro auszuführen, welches durch den Antragsteller zu beauftragen ist. Die Kosten des Änderungsverfahrens sind durch den Antragsteller zu tragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.08.2022 11:24 Uhr