Bauantrag zum Neubau eines Austragshauses mit Ferienwohnung und Garage, Schwaighoferweg 31, Fl.Nr. 584
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Technischen Ausschusses, 04.08.2021
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Das Baugrundstück ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde als Landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen und liegt im Außenbereich, sowie im Landschaftsschutzgebiet.
Das Bauvorhaben ist gemäß Vorbescheid vom 14.04.2021 nach § 35 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen und privilegiert.
Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert. Der Strom- und Wasseranschluss kann durch die Gemeindewerke Kiefersfelden erstellt werden, die straßenmäßige Erschließung erfolgt durch die Schöffauer Straße, die Abwasserbeseitigung durch die gemeindliche Schmutzwasserkanalisation und Kläranlage. Ein Anschluss an das gemeindliche Gasleitungsnetz ist derzeit noch nicht möglich.
Das anfallende Oberflächenwasser (z. B. Dachwasser) ist auf dem Baugrundstück zur Versickerung zu bringen.
Für das Bauvorhaben sind im Sinne der örtlichen Bauvorschriften insgesamt vier Stellplätze zu errichten.
Alle weiteren im Vorbescheid festgeschriebenen Vorgaben sind mit der Baugenehmigungsbehörde abzustimmen und dort vorzulegen.
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 24.08.2022 11:30 Uhr