Antrag auf Baugenehmigung und Befreiung von den Festetzungen des Bebauungsplans "Vom Klausfeld" zur Errichtung eines PKW-Carports, Marmorwerkstr. 98, FlNr.181/20


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 04.08.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 04.08.2021 ö beschließend 5

Beschluss

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Teilbebauungsplanes Nr. 2 "Vom Klausfeld" 13. Änderung (Mischgebiet).

Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes.
  • das Vorhaben liegt außerhalb des festgesetzten Baufensters
  • die Dachform entspricht nicht den Festsetzungen
  • die Dachneigung entspricht nicht den Festsetzungen

Das anfallende Oberflächenwasser (z. B. Dachwasser) ist auf dem Baugrundstück zur Versickerung zu bringen.

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.

Einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird gemäß § 31 Abs. 2 BauGB zuge­stimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.08.2022 11:30 Uhr