Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans zum Anbau einer Terrassenüberdachung; Marblingstr. 61, FlNr. 271/31


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 08.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 08.09.2021 ö beschließend 3

Beschluss

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Teilbebauungsplanes Nr. 3 "Kohlstatt-West" (Mischgebiet).

Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes.
  • die festgesetzte Baugrenze wird nicht eingehalten.

Die geplante Terrassenüberdachung ist nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 g BayBO als verfahrensfrei zu beurteilen.

Die geplante Ausführung berührt nicht die Grundzüge der Planung, ist städtebaulich vertretbar und wahrt die nachbarschaftlichen Interessen.

Das anfallende Oberflächenwasser (z. B. Dachwasser) ist auf dem Baugrundstück zur Versickerung zu bringen.

Einer isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird gemäß Art. 63 Abs. 3 BayBO zuge­stimmt.

Das gemeindliche Einvernehmen wird somit gemäß § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.08.2022 11:30 Uhr