Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer befestigten Auslauffläche; Lohweg 46, FlNr. 398/4


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 06.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 06.10.2021 ö beschließend 5

Beschluss

Das Baugrundstück ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde als Landwirtschaftliche Fläche im grundwassersensiblen Bereich außerhalb des Siedlungsgebiets ausgewiesen und liegt im Außenbereich, sowie im Landschaftsschutzgebiet

Die Privilegierung des Vorhabens nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB) ist durch das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Rosenheim zu bescheinigen.

Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert. Ein Anschluss an das gemeindliche Kanalnetz ist derzeit noch nicht möglich. Die Entwässerung erfolgt über das vorhandene 3-Kammer-Grubensystem.

Das anfallende Oberflächenwasser ist auf dem Baugrundstück zur Versickerung zu bringen.

Die entstehenden Kosten für eine eventuell notwendige Umlegung von öffentlichen Versorgungsleitungen sind vom Bauherrn zu tragen. Für Schäden, die durch die Baumaßnahme an Gemeindestraßen und -wegen sowie gemeindlichen Leitungen und Einrichtungen entstehen, haftet der Bauherr.

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.08.2022 11:31 Uhr