Antrag auf Nutzungsänderung auf Teilflächen im Erdgeschoss und Untergeschoss von Gastronomie auf Ferienwohnung; Mühlauer Str. 11, FlNr. 912/5


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 03.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 03.11.2021 ö beschließend 2

Beschluss

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bauungsplanes "Grafenburg" (Sondergebiet).

Das Bauvorhaben entspricht hinsichtlich der geplanten Art der neuen Nutzung den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes.

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich der Satzung über die Sicherung der Zweckbestimmung für den Fremdenverkehr.

Das Baugrundstück ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde als Sondergebiet ausgewiesen.

Durch die Nutzungsänderung ist für die zusätzliche Ferienwohnung ein neuer Stellplatz nachzuweisen. Die Anzahl der weiteren Stellplätze richtet sich in Abhängigkeit von der Nutzung nach der Anlage 1 zu § 5 der gemeindlichen Stellplatzsatzung.

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Nutzungsänderung wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.08.2022 11:32 Uhr