Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau eines Carports an das bestehende Gebäude (erneute Vorlage); Ried 4, FlNr. 625


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 03.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 03.11.2021 ö beschließend 3

Beschluss

Der Anbau eines Carports an das bestehende Gebäude ist zwar nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 b BayBO verfahrensfrei, liegt jedoch im Außenbereich und ist daher nach § 35 BauGB zu beurteilen.

Eine Privilegierung nach § 35 Abs. 1 BauGB ist nicht möglich, daher ist das Vorhaben als „sonstiges Vorhaben“ nach den Absätzen 2 und 3 des § 35 BauGB zu beurteilen.

Der Technische Ausschuss folgt der Argumentation des Landratsamts Rosenheim hinsichtlich der Einstufung des geplanten Gebäudes sowie der derzeitigen Genehmigungspraxis im Landkreis Rosenheim, nach der im Außenbereich ein Carport mit maximal 18 m² pro Wohneinheit gewährt wird.

Das anfallende Oberflächenwasser (z. B. Dachwasser) ist auf dem Baugrundstück zur Versickerung zu bringen.

Das gemeindliche Einvernehmen zum geänderten Antrag auf Baugenehmigung wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.08.2022 11:32 Uhr