Antrag auf Vorbescheid zum Neubau von zwei Doppelhäusern mit vier Wohneinheiten und fünf Carport- sowie drei Außenstellplätzen; FlNr. 64/8


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 03.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 03.11.2021 ö beschließend 5

Beschluss

Das Baugrundstück ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde als Wohnbaufläche ausgewiesen und liegt im Innenbereich. Das Bauvorhaben ist demnach nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen.

Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert. Der Strom-, Gas- und Wasseranschluss kann durch die Gemeindewerke Kiefersfelden erstellt werden, die straßenmäßige Erschließung erfolgt durch die Thierbergstraße, die Abwasserbeseitigung durch die gemeindliche Schmutzwasserkanalisation und Kläranlage. 

Für das Bauvorhaben sind nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung acht Stellplätze nachzuweisen.

Die örtlichen Bauvorschriften der Gemeinde Kiefersfelden (Stellplatzsatzung, Abstandsflächensatzung) werden eingehalten.

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.

Weitere Auflagen und Bedingungen, insbesondere zur Gestaltung, behält sich die Ge­meinde im Baugenehmigungsverfahren vor.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.08.2022 11:32 Uhr